Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BE mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung kann einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Mit begleitetem Fahren ab 17 kann schon mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse B ist als Vorbesitz erforderlich.
Die Anzahl der Übungsstunden ist von Ihren individuellen Fähigkeiten abhängig.
Ist die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, dürfen Sie Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg bestehen, fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3.500 kg betragen.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
• 3 Überlandfahrten
• 1 Autobahnfahrt
• 1 Beleuchtungsfahrt
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
• biometrisches Passbild
• einen Sehtest
• eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
• eine Kopie des Führerscheins
• eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs